CODE OF
CONDUCT

Dieser Code of Conduct soll die Grundsätze für eine respektvolle Zusammenarbeit von Forschenden im Rahmen von Projekten der Unterrichts- und Bildungsforschung mit Schulen bzw. deren Vertreter:Innen beschreiben.

Diese Verhaltensregeln wurden im Dialog mit den beteiligten Akteur:Innen erarbeitet und sollen eine Orientierung bieten, um im gemeinsamen Einverständnis auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten.

Der Code of Conduct basiert auf gemeinsamen Werten und Regeln der Zusammenarbeit.

Die Ziele und Aufgaben der jeweiligen Akteur:Innen werden berücksichtigt und entsprechend umgesetzt.

Das Projekt Holo-Stunden legt von Beginn an großen Wert darauf, dass die Inhalte der Kursprogramme ausgewogen und multiperspektivisch dargestellt werden.
Wir und unsere Projektpartner:Innen halten die Gundsätze und den Code of Conduct des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ein.

1. Zielsetzung

Die Vorbereitung der Schüler:Innen auf die sich schnell verändernde Welt und die damit verbundenen gesellschaftlichen, politischen technologischen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen ist eine der zentralen Aufgaben unseres Bildungssystems.

Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen ist ein wichtiger Bestandteil der Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen weltweit.

Es gehört auch zum Bildungsauftrag der allgemein bildenden Schulen, Schüler:Innen optimal auf den Übergang in die Arbeitswelt vorzubereiten und sie individuell im Prozess der beruflichen Orientierung zu begleiten.

Eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Schulen mit Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen (wie die Holo-Stunden) kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Dieser Code of Conduct beschreibt einen Rahmen für eine Zusammenarbeit, der transparente und lautere Aktivitäten zwischen Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen unterstützt. Die Zusammenarbeit erfolgt unter Beachtung landesrechtlicher Regelungen, den Regelungen der Werbung und Sponsoring an Schulen und orientiert sich an den jeweils geltenden Bildungsplänen. In Unterrichtsmaterialien wird Transparenz über die Herausgeberschaft, Autorenschaft und deren Interessen hergestellt. Die Kooperation von Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bldungspartner:Innen erkennt den staatlichen Bildungsauftrag an.

Die beteiligten Akteur:Innen achten die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses wie Schülerorientierung, Kontroversitätsgebot und Überwältigungsverbot.

Die Entscheidung über eine Zusammenarbeit von Schule mit der Wirtschaft, Arbeitswelt und weiteren außerschulischen Partner:Innen trifft allein die jeweilige Schule, die Schulleitung und die beteiligten Lehrkräfte unter Berücksichtigung dieses Code of Conduct.

 

2. Anwendungsbereich
Adressaten:
Adressaten dieses Code of Conduct sind alle Personen und Institutionen, die auf Seiten der Schulen, der Wirtschaft, der Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen zusammenarbeiten, Leistungen erbringen oder nutzen. Insbesondere sind hier die Verbände und Kammern der Wirtschaft und einzelne Unternehmen zu nennen.
 
Gegenstand:
Dieser Code of Conduct regelt die vielfältigen Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartnern:Innen.
Hierzu gehören beispielsweise Lernortkooperationen, Begegnungen mit der Berufspraxis, Förderungen der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen von Schüler:Innen sowie von Lehrkräften, berufliche Orientierung, ökonomische und sozioökonomische Bildung, MINT-Förderung und der Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf.
3. Prinzipien der Zusammenarbeit
Partnerschaft auf Augenhöhe:
Die Zusammenarbeit von Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen ist gekennzeichnet durch eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Dazu gehört für beide Seiten die Definition und Anerkennung des gegenseitigen Nutzens der Zusammenarbeit, die Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse und eine eindeutige Förderung des pädagogischen Nutzens. Für eine nachhaltige Absicherung der Zusammenarbeit muss der Nutzen für den Bildungs- und Erziehungsauftag der Schule im Vordergrund stehen.
 
Strukturen:
Eine effektive Zusammenarbeit von Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen ist nur im Kontext klarer Strukturen und Verantwortlichkeit auf beiden Seiten möglich. Ein regelmäßiger Austausch über Inhalte, Wirksamkeit und Weiterentwicklung der Kooperation ist Basis einer nachhaltigen Zusammenarbeit.
 
Verantwortung:
Um die Zusammenarbeit von Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen möglichst zukunfstfähig zu gestalten, werden daher alle Maßnahmen und Aktivitäten von den jeweils verantwortlichen Kooperationspartner:Innen regelmäßig reflektiert und gemeinsam auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
4. Umsetzung

Die Zusammenarbeit von Schule, Wirtschaft, Arbeitswelt und außerschulischen Bildungspartner:Innen kann insbesondere durch Aktivitäten gelebt werden.
Entwicklung und Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Lehr- und Lernmaterialien, Lehrerfortbildungen, Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen, Einrichtung und Unterstützung von Schülerfirmen und Projekten unter Berücksichtigung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte, Experten im Unterricht, Berufs- und Studienorientierung, Lernortkooperationen sowie die Durchführung von Betriebserkundungen und Betriebspraktika im Lernort Betrieb.

Die Verantwortung für eine offene, vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit liegt zu allererst bei den beteiligten Partner:Innen vor Ort.

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Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen
bei spannenden 16 Minuten Audio-Genuss.

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